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  <header short="DSLBSa" amtabk="DSLBSa" norm="dslbsa" title="Satzung der DSL Bank AG (Anhang des Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft)">
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    <prev id="cbb9c272" bez="§ 20" target="20" title="Vorsitz in der Hauptversammlung"/>
    <index id="63f05aea" bez="§ 21" target="21" title="Einrichtung, Zusammensetzung, Amtsperiode"/>
    <next id="1bfd72f1" bez="§ 22" target="22" title="Aufgabe, Stimmrechte, Vergütung"/>
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    <section bez="VI." title="Beirat"/>
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  <main title="Einrichtung, Zusammensetzung, Amtsperiode">
    <p nr="1">Auf Beschluss des Vorstands kann ein Beirat gebildet werden.</p>
    <p nr="2">Der Beirat besteht aus höchstens fünfzehn Mitgliedern, die durch Beschluss des Vorstands ernannt und abberufen werden. Die Mitglieder des Beirats wählen einen Vorsitzenden für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Beirat.</p>
    <p nr="3">Die Ernennung zum Mitglied des Beirats erfolgt für jeweils drei Jahre. Wiederholte Ernennungen sind möglich.</p>
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