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  <header short="DWG" amtabk="DWG" norm="dwg" title="Deutsche-Welle-Gesetz">
    <long>Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle"</long>
    <changes>
      <change type="Neuf">Neugefasst durch Bek. v. <time datetime="2005-01-11">11.1.2005</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl105s0090.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2005 S. 90" type="application/pdf" rel="external noopener">90</a></change>
      <change type="Stand">zuletzt geändert durch <a>Art. 15</a> G v. <time datetime="2024-05-06">6.5.2024</time> I Nr. 149</change>
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    <prev id="0dcd4e3c" bez="§ 10" target="10" title="Werbung"/>
    <index id="ace87c9b" bez="§ 11" target="11" title="Sponsern"/>
    <next id="77db7fd9" bez="§ 12" target="12" title="Programmabgabe an Dritte"/>
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    <section bez="Abschnitt 1" title="Grundlagen der Anstalt"/>
    <section bez="Unterabschnitt 3" title="Erfüllung der Aufgaben"/>
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  <main title="Sponsern">
    <p nr="1">Sponsern ist der Beitrag einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personenvereinigung, die an Rundfunktätigkeiten, an der Bereitstellung von digitalen Diensten nach <a>§ 1 Absatz 4 Nummer 1</a> des Digitale-Dienste-Gesetzes oder an der Produktion audiovisueller Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten Finanzierung von digitalen Diensten nach <a>§ 1 Absatz 4 Nummer 1</a> des Digitale-Dienste-Gesetzes oder einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern.</p>
    <p nr="2">Bei Angeboten, die ganz oder teilweise gesponsert werden, muss zu Beginn und am Ende auf die Finanzierung durch den Sponsor in vertretbarer Kürze deutlich hingewiesen werden; der Hinweis ist in diesem Rahmen auch durch Bewegtbild möglich. Neben oder an Stelle des Namens des Sponsors kann auch dessen Firmenemblem oder eine Marke eingeblendet werden.</p>
    <p nr="3">Inhalt und Programmplatz eines gesponserten Angebots dürfen vom Sponsor nicht in der Weise beeinflusst werden, dass die Verantwortung und die redaktionelle Unabhängigkeit der Deutschen Welle beeinträchtigt werden.</p>
    <p nr="4">Gesponserte Angebote dürfen nicht zum Verkauf, zum Kauf oder zum Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags über Erzeugnisse oder Dienstleistungen des Sponsors oder eines Dritten, vor allem durch entsprechende besondere Hinweise, anregen.</p>
    <p nr="5">Nachrichtensendungen und Angebote zum politischen Zeitgeschehen dürfen nicht gesponsert werden.</p>
    <p nr="6">Zur Durchführung der Absätze 1 bis 5 erlässt der Rundfunkrat Richtlinien.</p>
  </main>
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