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  <header short="EBABGebV" amtabk="EBABGebV" norm="ebabgebv" title="Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt">
    <long>Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Eisenbahn-Bundesamtes, der benannten Stelle und der bestimmten Stelle</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 1</a> V v. <time datetime="2024-06-05">5.6.2024</time> I Nr. 189</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="b7d9355e" bez="§ 2" target="2" title="Höhe der Gebühren und Nachweispflicht"/>
    <index id="cfd41d45" bez="§ 3" target="3" title="Höhe der Auslagen"/>
    <next id="a7f6c504" bez="§ 4" target="4" title="Stundung, Niederschlagung und Erlass"/>
  </nav>
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  <main title="Höhe der Auslagen">
    <p nr="1">Kosten für Dienstreisen, externe Prüfer und Sachverständige sind in der Gebühr enthalten, es sei denn, dass im Gebührenverzeichnis etwas anderes bestimmt ist.</p>
    <p nr="2">Auslagen, die für die Durchführung von Anhörungsverfahren nach Abschnitt 2 Nummer 2.5 der Anlage anfallen, werden gesondert erhoben. Dies gilt auch im Fall der Plangenehmigung, bei der eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.</p>
  </main>
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