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  <header short="EComFPrV" amtabk="EComFPrV" norm="ecomfprv" title="E-Commerce-Fortbildungsprüfungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce</long>
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  </header>
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    <prev id="7a1b8473" bez="§ 12" target="12" title="Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen"/>
    <index id="0216ac68" bez="§ 13" target="13" title="Bewerten der Prüfungsleistungen"/>
    <next id="8a01d445" bez="§ 14" target="14" title="Bestehen der Prüfung, Gesamtnote"/>
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  <main title="Bewerten der Prüfungsleistungen">
    <p nr="1">Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.</p>
    <p nr="2">Im schriftlichen Prüfungsteil sind die Prüfungsleistungen in den beiden Aufgabenstellungen einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen wird als zusammengefasste Bewertung das arithmetische Mittel berechnet.</p>
    <p nr="3">Im mündlichen Prüfungsteil sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: <dl><dt>1.</dt><dd>die Präsentation nach <a>§ 11 Absatz 4</a> und</dd><dt>2.</dt><dd>das Fachgespräch nach <a>§ 11 Absatz 5</a>.</dd></dl>Aus den einzelnen Bewertungen der Präsentation und des Fachgesprächs wird als zusammengefasste Bewertung das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. Dabei werden das Fachgespräch und die Präsentation im Verhältnis 2:1 gewichtet.</p>
  </main>
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