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  <header short="EComFPrV" amtabk="EComFPrV" norm="ecomfprv" title="E-Commerce-Fortbildungsprüfungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce</long>
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    <prev id="8a01d445" bez="§ 14" target="14" title="Bestehen der Prüfung, Gesamtnote"/>
    <index id="f20cfc5e" bez="§ 15" target="15" title="Zeugnisse"/>
    <next id="5a4564c6" bez="§ 16" target="16" title="Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils"/>
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  <main title="Zeugnisse">
    <p nr="1">Wer die Prüfung nach <a>§ 14 Absatz 1</a> bestanden hat, erhält von der zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Anlage 2 Teil A und B.</p>
    <p nr="2">Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B ist die Gesamtnote als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. Jede Befreiung nach <a>§ 12</a> ist mit Ort, Datum und Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig abgelegten Prüfung anzugeben.</p>
    <p nr="3">Die Zeugnisse können zusätzliche nicht amtliche Bemerkungen zur Information (Bemerkungen) enthalten, insbesondere <dl><dt>1.</dt><dd>über den erworbenen Abschluss oder</dd><dt>2.</dt><dd>auf Antrag der geprüften Person über während oder anlässlich der Fortbildung erworbene besondere oder zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.</dd></dl></p>
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