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  <header short="EComFPrV" amtabk="EComFPrV" norm="ecomfprv" title="E-Commerce-Fortbildungsprüfungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce</long>
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    <prev id="f20cfc5e" bez="§ 15" target="15" title="Zeugnisse"/>
    <index id="5a4564c6" bez="§ 16" target="16" title="Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils"/>
    <next id="22484cdd" bez="§ 17" target="17" title="Ausbildereignung"/>
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  <main title="Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils">
    <p nr="1">Ein nicht bestandener schriftlicher oder ein nicht bestandener mündlicher Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.</p>
    <p nr="2">Die zu prüfende Person hat die Wiederholung des nicht bestandenen Prüfungsteils bei der zuständigen Stelle zu beantragen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag des nicht bestandenen Prüfungsteils, gestellt werden.</p>
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