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  <header short="EComKflAusbV" amtabk="EComKflAusbV" norm="ecomkflausbv" title="E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce</long>
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    <prev id="2e828382" bez="§ 8" target="8" title="Prüfungsbereich von Teil 1"/>
    <index id="568fab99" bez="§ 9" target="9" title="Inhalt von Teil 2"/>
    <next id="de98d3b4" bez="§ 10" target="10" title="Prüfungsbereiche von Teil 2"/>
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    <section bez="Abschnitt 2" title="Abschlussprüfung"/>
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  <main title="Inhalt von Teil 2">
    <p nr="1">Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf <dl><dt>1.</dt><dd>die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie</dd><dt>2.</dt><dd>den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.</dd></dl></p>
    <p nr="2">In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.</p>
  </main>
</jur>
