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  <header short="EdSchleifAusbV" amtabk="EdSchleifAusbV" norm="edschleifausbv" title="Edelsteinschleiferausbildungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer und zur Edelsteinschleiferin</long>
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    <prev id="2c219bd9" bez="§ 21" target="21" title="Prüfungsbereiche"/>
    <index id="44034398" bez="§ 22" target="22" title="Prüfungsbereich Industriediamanten schleifen"/>
    <next id="3c0e6b83" bez="§ 23" target="23" title="Prüfungsbereich Fertigungsplanung"/>
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    <section bez="Abschnitt 3" title="Abschluss- oder Gesellenprüfung"/>
    <section bez="Unterabschnitt 3" title="Fachrichtung Industriediamantschleifen"/>
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  <main title="Prüfungsbereich Industriediamanten schleifen">
    <p nr="1">Im Prüfungsbereich Industriediamanten schleifen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, <dl><dt>1.</dt><dd>Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung gestalterischer, wirtschaftlicher, ökologischer und zeitlicher Vorgaben zu planen und zu dokumentieren,</dd><dt>2.</dt><dd>Qualitätsvorgaben einzuhalten und Kundenanforderungen zu beachten,</dd><dt>3.</dt><dd>Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzuhalten und den Umweltschutz zu beachten,</dd><dt>4.</dt><dd>Diamanten unter Beachtung der Eigenschaften und Besonderheiten, insbesondere im Hinblick auf Größe und Schliffformen, in Vorrichtungen einzusetzen und in Grundformen zu schleifen,</dd><dt>5.</dt><dd>Diamanten für Werkzeuge nach Zeichnungen vorzuschleifen,</dd><dt>6.</dt><dd>vorgeschliffene, in Werkzeuge eingespannte Diamanten nach Zeichnungen fertig zu schleifen und zu polieren und eine Funktionsprüfung des Werkzeugs durchzuführen,</dd><dt>7.</dt><dd>Arbeitsergebnisse zu prüfen und</dd><dt>8.</dt><dd>fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Der Prüfling soll drei Prüfungsstücke anfertigen und die Arbeitsabläufe mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Nach der Anfertigung wird mit dem Prüfling zu jedem Prüfungsstück ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.</p>
    <p nr="3">Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 12 Stunden. Die drei auftragsbezogenen Fachgespräche dauern zusammen höchstens 20 Minuten.</p>
  </main>
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