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  <header short="EinigVtr" amtabk="EinigVtr" norm="einigvtr" title="Einigungsvertrag">
    <long>Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt angepasst durch <a>§ 11</a> V v. <time datetime="2022-08-15">15.8.2022</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl122s1401.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2022 S. 1401" type="application/pdf" rel="external noopener">1401</a></change>
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    <prev id="fdab4222" bez="Art 27" target="art_27" title="Sondervermögen Deutsche Post"/>
    <index id="75bc3a0f" bez="Art 28" target="art_28" title="Wirtschaftsförderung"/>
    <next id="0db11214" bez="Art 29" target="art_29" title="Außenwirtschaftsbeziehungen"/>
  </nav>
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    <section bez="Kapitel VI" title="Öffentliches Vermögen und Schulden"/>
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  <main title="Wirtschaftsförderung">
    <p nr="1">Mit Wirksamwerden des Beitritts wird das in <a>Artikel 3</a> genannte Gebiet in die im Bundesgebiet bestehenden Regelungen des Bundes zur Wirtschaftsförderung unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaften einbezogen. Während einer Übergangszeit werden dabei die besonderen Bedürfnisse der Strukturanpassung berücksichtigt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zu einer möglichst raschen Entwicklung einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands geleistet.</p>
    <p nr="2">Die zuständigen Ressorts bereiten konkrete Maßnahmenprogramme zur Beschleunigung des wirtschaftlichen Wachstums und des Strukturwandels in dem in <a>Artikel 3</a> genannten Gebiet vor. Die Programme erstrecken sich auf folgende Bereiche: <dl><dt>-</dt><dd>Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförderung unter Schaffung eines besonderen Programms zugunsten des in <a>Artikel 3</a> genannten Gebiets; dabei wird ein Präferenzvorsprung zugunsten dieses Gebiets sichergestellt;</dd><dt>-</dt><dd>Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Gemeinden mit besonderem Schwerpunkt in der wirtschaftsnahen Infrastruktur;</dd><dt>-</dt><dd>Maßnahmen zur raschen Entwicklung des Mittelstandes;</dd><dt>-</dt><dd>Maßnahmen zur verstärkten Modernisierung und strukturellen Neuordnung der Wirtschaft auf der Grundlage von in Eigenverantwortung der Industrie erstellten Restrukturierungskonzepten (zum Beispiel Sanierungsprogramme, auch für RGW-Exportproduktion);</dd><dt>-</dt><dd>Entschuldung von Unternehmen nach Einzelfallprüfung.</dd></dl></p>
  </main>
</jur>
