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  <header short="EinwV" amtabk="EinwV" norm="einwv" title="Einwilligungsverwaltungsverordnung">
    <long>Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz</long>
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  </header>
  <nav>
    <prev id="abf27df8" bez="§ 4" target="4" title="Anforderungen an ein nutzerfreundliches Verfahren"/>
    <index id="23e505d5" bez="§ 5" target="5" title="Wechsel zu einem anderen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung"/>
    <next id="5be82dce" bez="§ 6" target="6" title="Anforderungen an ein wettbewerbskonformes Verfahren"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 2" title="Anforderungen an anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung"/>
  </scope>
  <main title="Wechsel zu einem anderen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung">
    <p nr="1">Der Endnutzer hat das Recht, jederzeit einfach <dl><dt>1.</dt><dd>zu einem anderen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung zu wechseln und</dd><dt>2.</dt><dd>die von ihm getätigten Einstellungen der Endnutzer auf den anderen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung zu übertragen.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Der anerkannte Dienst zur Einwilligungsverwaltung hält die Einstellungen des Endnutzers in einem gängigen und maschinenlesbaren Format vor und stellt sie für einen anderen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung kostenlos zum Abruf bereit, wenn der Endnutzer nach Absatz 1 Nummer 2 eine Übertragung auf den anderen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung verlangt.</p>
  </main>
</jur>
