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<jur id="5be82dce" lastmod="2026-04-16T05:45:15+00:00">
  <header short="EinwV" amtabk="EinwV" norm="einwv" title="Einwilligungsverwaltungsverordnung">
    <long>Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz</long>
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  </header>
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    <prev id="23e505d5" bez="§ 5" target="5" title="Wechsel zu einem anderen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung"/>
    <index id="5be82dce" bez="§ 6" target="6" title="Anforderungen an ein wettbewerbskonformes Verfahren"/>
    <next id="f3a1b556" bez="§ 7" target="7" title="Anforderungen an Technologien und Konfigurationen für das Zusammenwirken mit Anbietern von digitalen Diensten und mit Abruf- und Darstellungssoftware"/>
  </nav>
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    <section bez="Teil 2" title="Anforderungen an anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung"/>
  </scope>
  <main title="Anforderungen an ein wettbewerbskonformes Verfahren">
    <p>Ein Verfahren zur Einwilligungsverwaltung ist wettbewerbskonform, wenn <dl><dt>1.</dt><dd>jeder Anbieter von digitalen Diensten, der den anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung einbindet, die erforderlichen Einwilligungen nach <a>§ 25 Absatz 1</a> des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes über den anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung in Echtzeit beim Endnutzer unter den gleichen Bedingungen nachfragen kann,</dd><dt>2.</dt><dd>keinem Anbieter von digitalen Diensten, der den anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung einbindet, die Übermittlung der hierzu getroffenen Einstellungen der Endnutzer verweigert wird und</dd><dt>3.</dt><dd>in den Voreinstellungen der Benutzerschnittstelle des anerkannten Dienstes zur Einwilligungsverwaltung <dl><dt>a)</dt><dd>die Anbieter von digitalen Diensten in einer Liste einheitlich dargestellt werden, entweder alphabetisch geordnet nach den von dem Anbieter von digitalen Diensten gemäß <a>§ 5 Absatz 1 Nummer 1</a> des Digitale-Dienste-Gesetzes verfügbar gehaltenen Namen oder chronologisch geordnet nach der Reihenfolge der vom anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung gespeicherten Einstellungen zu den Anfragen von Anbietern von digitalen Diensten, und</dd><dt>b)</dt><dd>die Einstellungen der Endnutzer und die dafür erforderlichen Informationen einheitlich dargestellt werden.</dd></dl></dd></dl></p>
  </main>
</jur>
