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  <header short="ElekMaschBHwOAusbV" amtabk="ElekMaschBHwOAusbV" norm="elekmaschbhwoausbv" title="Elektromaschinenbauerausbildungsverordnung HwO">
    <long>Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung</long>
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    <prev id="5f7716ec" bez="§ 7" target="7" title="Inhalt von Teil 1"/>
    <index id="277a3ef7" bez="§ 8" target="8" title="Prüfungsbereich von Teil 1"/>
    <next id="8e74017a" bez="§ 9" target="9" title="Inhalt von Teil 2"/>
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    <section bez="Abschnitt 2" title="Gesellenprüfung"/>
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  <main title="Prüfungsbereich von Teil 1">
    <p nr="1">Teil 1 der Gesellenprüfung findet im Prüfungsbereich Elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel statt.</p>
    <p nr="2">Im Prüfungsbereich Elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, <dl><dt>1.</dt><dd>technische Unterlagen auszuwerten, technische Parameter zu bestimmen, Arbeitsabläufe zu planen und abzustimmen und Material und Werkzeug zu disponieren,</dd><dt>2.</dt><dd>Anlagenteile zu montieren, zu verdrahten, zu verbinden und einzustellen und Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einzuhalten,</dd><dt>3.</dt><dd>die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu beurteilen und elektrische Schutzmaßnahmen zu prüfen,</dd><dt>4.</dt><dd>elektrische Systeme zu analysieren, Funktionen zu prüfen und Fehler zu suchen und zu beseitigen und</dd><dt>5.</dt><dd>Produkte in Betrieb zu nehmen, zu übergeben und zu erläutern, die Auftragsdurchführung zu dokumentieren und technische Unterlagen einschließlich der Prüfprotokolle zu erstellen.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt. Darüber hinaus hat er Aufgaben, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich zu bearbeiten.</p>
    <p nr="4">Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 10 Stunden. Davon entfallen 8 Stunden auf die Durchführung der Arbeitsaufgabe. Innerhalb dieser Zeit dauert das situative Fachgespräch höchstens 10 Minuten. Auf die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben entfallen 120 Minuten.</p>
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