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<jur id="b1992d29" lastmod="2026-05-26T06:51:42+00:00">
  <header short="EndlSiAnfV" amtabk="EndlSiAnfV" norm="endlsianfv" title="Endlagersicherheitsanforderungsverordnung">
    <long>Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle</long>
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  </header>
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    <prev id="c9940532" bez="§ 13" target="13" title="Rückholbarkeit eingelagerter Endlagergebinde"/>
    <index id="b1992d29" bez="§ 14" target="14" title="Ermöglichung einer Bergung eingelagerter Endlagergebinde"/>
    <next id="398e5504" bez="§ 15" target="15" title="Errichtung des Endlagers"/>
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  <scope>
    <section bez="Abschnitt 4" title="Rückholbarkeit und Ermöglichung einer Bergung"/>
  </scope>
  <main title="Ermöglichung einer Bergung eingelagerter Endlagergebinde">
    <p nr="1">Es sind ausreichende Vorkehrungen dafür zu treffen, dass eine Bergung der eingelagerten Endlagergebinde während der Stilllegung und für einen Zeitraum von 500 Jahren nach dem vorgesehenen Verschluss des Endlagers möglich ist.</p>
    <p nr="2">Die Vorkehrungen sind ausreichend, wenn <dl><dt>1.</dt><dd>für die zu erwartenden Entwicklungen des Endlagersystems die eingelagerten Endlagergebinde für einen Zeitraum von 500 Jahren nach dem vorgesehenen Verschluss des Endlagers <dl><dt>a)</dt><dd>individuell aufgefunden und identifiziert werden können,</dd><dt>b)</dt><dd>mechanisch so stabil sind, dass eine Handhabung ganzer Endlagergebinde möglich ist, und</dd><dt>c)</dt><dd>bei ihrer Handhabung keine Freisetzung von radioaktiven Aerosolen erwarten lassen und</dd></dl></dd><dt>2.</dt><dd>eine umfassende Dokumentation angelegt wird über <dl><dt>a)</dt><dd>das aufgefahrene Endlagerbergwerk einschließlich seiner Stilllegung,</dd><dt>b)</dt><dd>sämtliche eingelagerten Endlagergebinde einschließlich ihrer jeweiligen Beladung und Position im Endlagerbergwerk und</dd><dt>c)</dt><dd>die zu erwartenden und die abweichenden Entwicklungen des Endlagersystems.</dd></dl>Die Dokumentation muss an mindestens zwei räumlich und organisatorisch voneinander getrennten Stellen möglichst langfristig verfügbar und lesbar gehalten werden.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Maßnahmen, die der Ermöglichung einer Bergung dienen, dürfen die Langzeitsicherheit des Endlagers nicht gefährden.</p>
  </main>
</jur>
