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<jur id="80af9ad3" lastmod="2026-05-26T06:53:22+00:00">
  <header short="EndlSiAnfV" amtabk="EndlSiAnfV" norm="endlsianfv" title="Endlagersicherheitsanforderungsverordnung">
    <long>Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle</long>
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  </header>
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    <prev id="f8a2b2c8" bez="§ 7" target="7" title="Dosiswerte im Bewertungszeitraum"/>
    <index id="80af9ad3" bez="§ 8" target="8" title="Ausschluss sich selbst tragender Kettenreaktionen"/>
    <next id="29a1a55e" bez="§ 9" target="9" title="Erkundung des Endlagerstandortes"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 2" title="Langzeitsicherheit"/>
  </scope>
  <main title="Ausschluss sich selbst tragender Kettenreaktionen">
    <p nr="1">Es ist zu prüfen und darzustellen, dass sich selbst tragende Kettenreaktionen während des Betriebs und der Stilllegung des Endlagers sowie für die zu erwartenden und die abweichenden Entwicklungen im Bewertungszeitraum ausgeschlossen sind.</p>
    <p nr="2">Um eine sich selbst tragende Kettenreaktion ausschließen zu können, muss der berechnete Neutronenmultiplikationsfaktor kleiner sein als <dl><dt>1.</dt><dd>0,95 im Zeitraum von 500 Jahren nach dem geplanten Verschluss des Endlagers und</dd><dt>2.</dt><dd>0,98 während des übrigen Bewertungszeitraumes.</dd></dl>Die Berechnung erfolgt nach der Anlage.</p>
  </main>
</jur>
