<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="abc418ab" lastmod="2026-09-18T19:07:06+00:00" source-url="https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/xml.zip" source-checked-at="2026-10-22T13:10:20+00:00" source-sha256="85ffdcbf6bd6f8ebe8de70a8f84dc196ff2937bfb885aded0ce6be40d8465b82" source-last-modified="Wed, 06 May 2026 15:54:31 GMT">
  <header short="EnEfG" amtabk="EnEfG" norm="enefg" title="Energieeffizienzgesetz">
    <long>Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland</long>
    <changes/>
  </header>
  <nav>
    <prev id="d3c930b0" bez="§ 11" target="11" title="Klimaneutrale Rechenzentren"/>
    <index id="abc418ab" bez="§ 12" target="12" title="Energie- und Umweltmanagementsysteme in Rechenzentren"/>
    <next id="c3e6c0ea" bez="§ 13" target="13" title="Informationspflicht für Betreiber von Rechenzentren und für Betreiber von Informationstechnik; Verordnungsermächtigung"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 4" title="Energieeffizienz in Rechenzentren"/>
  </scope>
  <main title="Energie- und Umweltmanagementsysteme in Rechenzentren">
    <p nr="1">Unbeschadet von <a>§ 8</a> sind Betreiber von Rechenzentren verpflichtet, bis zum <time datetime="2025-07-01">1. Juli 2025</time> ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten.</p>
    <p nr="2">Im Rahmen der Umsetzung des Energie- oder Umweltmanagementsystems sind <dl><dt>1.</dt><dd>kontinuierliche Messungen zur elektrischen Leistung und zum Energiebedarf der wesentlichen Komponenten des Rechenzentrums durchzuführen und</dd><dt>2.</dt><dd>Maßnahmen zu ergreifen, die die Energieeffizienz des Rechenzentrums kontinuierlich verbessern.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Für Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 1 Megawatt und für Rechenzentren, die im Eigentum öffentlicher Träger stehen oder für diese betrieben werden, mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt, besteht ab dem <time datetime="2026-01-01">1. Januar 2026</time> die Pflicht zur Validierung oder Zertifizierung des Energie- oder Umweltmanagementsystems.</p>
    <p nr="4">Rechenzentren, deren wiederverwendete Energie zur Nutzung über ein Wärmenetz zu einem Anteil von mindestens 50 Prozent aufgenommen wird, sind von der Pflicht zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach Absatz 1 befreit, wenn ihr jährlicher durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre die Schwelle von 7,5 Gigawattstunden nicht überschreitet.</p>
    <p nr="5">Betreiber von Informationstechnik haben die Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 entsprechend zu erfüllen. Für Betreiber von Informationstechnik mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung der Informationstechnik ab 500 Kilowatt besteht ab dem <time datetime="2026-01-01">1. Januar 2026</time> die Pflicht zur Validierung oder Zertifizierung des Energie- oder Umweltmanagementsystems. Für Betreiber von Informationstechnik, die im Auftrag öffentlicher Träger betrieben werden, besteht die Pflicht nach Satz 2 zur Validierung oder Zertifizierung ab einer nicht redundanten Nennanschlussleistung der Informationstechnik ab 300 Kilowatt.</p>
    <p nr="6">Die Anforderungen nach den Absätzen 1, 2, 3 und 5 sind nicht anzuwenden auf Rechenzentren oder Informationstechnik, die plangemäß vor dem <time datetime="2027-07-01">1. Juli 2027</time> außer Betrieb gehen. Entsprechende Nachweise sind vom Betreiber des Rechenzentrums oder der Informationstechnik zu erbringen.</p>
  </main>
</jur>
