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<jur id="ce75db13" lastmod="2026-06-25T02:20:42+00:00">
  <header short="EnFG" amtabk="EnFG" norm="enfg" title="Energiefinanzierungsgesetz">
    <long>Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 25</a> G v. <time datetime="2025-12-18">18.12.2025</time> I Nr. 347</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="5f8fcb33" bez="§ 21" target="21" title="Umlageerhebung bei Stromspeichern und Verlustenergie"/>
    <index id="ce75db13" bez="§ 22" target="22" title="Umlageerhebung bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen"/>
    <next id="f3e4df5a" bez="§ 23" target="23" title="Umlageerhebung bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 4" title="Ausgleich durch Erhebung von Umlagen und weiterer Ausgleichsmechanismus"/>
    <section bez="Abschnitt 2" title="Erhebung von Umlagen in Sonderfällen"/>
  </scope>
  <main title="Umlageerhebung bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen">
    <p nr="1">Der Anspruch auf Zahlung der Umlagen verringert sich auf null für die Netzentnahme von Strom, der in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht wird, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist.</p>
    <p nr="2">Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Netzentnahmen zum Verbrauch durch Betreiber von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, <dl><dt>1.</dt><dd>die ein Unternehmen in Schwierigkeiten sind oder</dd><dt>2.</dt><dd>gegen die offene Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen.</dd></dl></p>
  </main>
</jur>
