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<jur id="a32c18fd" lastmod="2026-08-22T22:00:21+00:00">
  <header short="ERegG" amtabk="ERegG" norm="eregg" title="Eisenbahnregulierungsgesetz">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 1</a> G v. <time datetime="2025-11-25">25.11.2025</time> I Nr. 285</change>
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    <prev id="569422ab" bez="§ 37" target="37" title="Ausgestaltung der Entgelte für Eisenbahnanlagen und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags; Kostendeckungsbericht"/>
    <index id="a32c18fd" bez="§ 38" target="38" title="Entgeltnachlässe für Betreiber der Schienenwege"/>
    <next id="db4f15d7" bez="§ 39" target="39" title="Besondere Entgeltregelungen, leistungsabhängige Entgeltregelung für Betreiber der Schienenwege und Betreiber von Serviceeinrichtungen"/>
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  <scope>
    <section bez="Kapitel 3" title="Erhebung von Entgelten und Zuweisung von Schienenwegkapazität im Schienenverkehr"/>
  </scope>
  <main title="Entgeltnachlässe für Betreiber der Schienenwege">
    <p nr="1">Ungeachtet der grundsätzlichen Festlegung der Höhe der Kosten nach den <a>§§ 34 und 35</a> müssen alle Nachlässe auf Entgelte, die ein Betreiber der Schienenwege von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen erhebt, den in den Absätzen 2 bis 5 genannten Kriterien entsprechen.</p>
    <p nr="2">Nachlässe sind auf die Höhe der tatsächlich vom Betreiber der Schienenwege eingesparten Verwaltungskosten zu begrenzen. Bei der Festlegung der Höhe der Nachlässe sind Kosteneinsparungen, die bereits im Rahmen des erhobenen Entgelts berücksichtigt wurden, außer Betracht zu lassen.</p>
    <p nr="3">Ein Betreiber der Schienenwege kann abweichend von Absatz 2 für im Einzelnen angegebene Verkehrsströme Entgeltregelungen einführen, die für alle Schienenwegnutzer zur Verfügung stehen und in deren Rahmen zeitlich begrenzte Nachlässe zur Förderung der Entwicklung neuer Eisenbahnverkehrsdienste oder Nachlässe zur Förderung der Benutzung von Strecken mit sehr niedrigem Auslastungsgrad gewährt werden.</p>
    <p nr="4">Nachlässe dürfen sich nur auf Entgelte beziehen, die für einen bestimmten Schienenwegabschnitt erhoben werden.</p>
    <p nr="5">Nachlassregelungen werden in angemessener, nichtdiskriminierender und transparenter Weise auf alle Eisenbahnverkehrsunternehmen angewandt.</p>
  </main>
</jur>
