<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="6a997b51" lastmod="2026-07-31T08:26:50+00:00">
  <header short="ErsatzbaustoffV" amtabk="ErsatzbaustoffV" norm="ersatzbaustoffv" title="Ersatzbaustoffverordnung">
    <long>Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 1</a> V v. <time datetime="2023-07-13">13.7.2023</time> I Nr. 186</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="f1fd0de5" bez="§ 15" target="15" title="Bewertung der Untersuchungsergebnisse"/>
    <index id="6a997b51" bez="§ 16" target="16" title="Klassifizierung von Bodenmaterial und Baggergut"/>
    <next id="c2d0e3c9" bez="§ 17" target="17" title="Dokumentation"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 3" title="Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen"/>
    <section bez="Unterabschnitt 3" title="Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut"/>
  </scope>
  <main title="Klassifizierung von Bodenmaterial und Baggergut">
    <p nr="1">Erzeuger oder Besitzer haben nicht aufbereitetes Bodenmaterial und nicht aufbereitetes Baggergut in eine der in Anlage 1 Tabelle 3 bezeichneten Materialklassen einzuteilen. Die Einteilung hat unverzüglich nach der Bewertung der Untersuchungsergebnisse der Untersuchung nach <a>§ 14 Absatz 1 Satz 1</a> zu erfolgen. Wurde die Untersuchung nach <a>§ 14 Absatz 1 Satz 4</a> auf nicht in Anlage 1 Tabelle 4 genannte Parameter ausgedehnt, legt ein Sachverständiger im Sinne des <a>§ 18</a> des Bundes-Bodenschutzgesetzes oder eine Person mit vergleichbarer Sachkunde, mit Zustimmung der zuständigen Behörde, die jeweilige Materialklasse auf Grund der Untersuchungsergebnisse fest.</p>
    <p nr="2">In den Fällen des <a>§ 6 Absatz 6</a> Nummern 1 und 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist das Bodenmaterial als BM-0 und das Baggergut als BG-0 zu klassifizieren.</p>
  </main>
</jur>
