<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="4f746f48" lastmod="2026-09-19T00:56:26+00:00" source-url="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/xml.zip" source-checked-at="2026-09-22T18:43:12+00:00" source-sha256="7853980dfa896620a775fc9f19375de9a6bc73ea3a8f47e3ec8c6ba0dce85c37" source-last-modified="Tue, 04 Aug 2026 19:55:10 GMT">
  <header short="EStG" amtabk="EStG" norm="estg" title="Einkommensteuergesetz">
    <changes>
      <change type="Neuf">Neugefasst durch Bek. v. <time datetime="2009-10-08">8.10.2009</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl109s3366.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2009 S. 3366" type="application/pdf" rel="external noopener">3366</a>, <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl109s3862.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2009 S. 3862" type="application/pdf" rel="external noopener">3862</a>;</change>
      <change type="Stand">zuletzt geändert durch <a>Art. 7</a> G v. <time datetime="2026-06-29">29.6.2026</time> I Nr. 197</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="f9b856e1" bez="§ 63" target="63" title="Kinder"/>
    <index id="4f746f48" bez="§ 64" target="64" title="Zusammentreffen mehrerer Ansprüche"/>
    <next id="f0aea0e2" bez="§ 65" target="65" title="Andere Leistungen für Kinder"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="X." title="Kindergeld"/>
  </scope>
  <main title="Zusammentreffen mehrerer Ansprüche">
    <p nr="1">Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt.</p>
    <p nr="2"><sup>1</sup>Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. <sup>2</sup>Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten. <sup>3</sup>Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten. <sup>4</sup>Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat. <sup>5</sup>Lebt ein Kind im gemeinsamen Haushalt von Eltern und Großeltern, so wird das Kindergeld vorrangig einem Elternteil gezahlt; es wird an einen Großelternteil gezahlt, wenn der Elternteil gegenüber der zuständigen Stelle auf seinen Vorrang schriftlich verzichtet hat.</p>
    <p nr="3"><sup>1</sup>Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. <sup>2</sup>Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt. <sup>3</sup>Werden gleich hohe Unterhaltsrenten gezahlt oder zahlt keiner der Berechtigten dem Kind Unterhalt, so bestimmen die Berechtigten untereinander, wer das Kindergeld erhalten soll. <sup>4</sup>Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.</p>
  </main>
</jur>
