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<jur id="c15cb9e8" lastmod="2026-04-11T23:16:36+00:00">
  <header short="EStSchlEV 2024" amtabk="EStSchlEV" norm="estschlev_2024" title="Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026</long>
    <changes>
      <change type="Aufh">Die V tritt gem. <a>§ 5 Abs. 2</a> mit Ablauf des <time datetime="2026-12-31">31.12.2026</time> außer Kraft</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="b95191f3" bez="§ 3" target="3" title="Rundung der Schlüsselzahlen"/>
    <index id="c15cb9e8" bez="§ 4" target="4" title="Neufestsetzung der Schlüsselzahlen bei kommunaler Neugliederung"/>
    <next id="494bc1c5" bez="§ 5" target="5" title="Inkrafttreten, Außerkrafttreten"/>
  </nav>
  <scope/>
  <main title="Neufestsetzung der Schlüsselzahlen bei kommunaler Neugliederung">
    <p>Werden Gemeinden neu gegliedert, so sind die Schlüsselzahlen für die betroffenen Gemeinden von dem auf die Neugliederung folgenden Jahr an neu festzusetzen. Tritt die Neugliederung mit Beginn eines Jahres in Kraft, so sind die Schlüsselzahlen zu diesem Zeitpunkt neu festzusetzen. Bei der Neufestsetzung der Schlüsselzahlen sind die Schlüsselzahlen der betroffenen Gemeinden den neu- oder umgegliederten Gemeinden im Verhältnis der Einwohner und Einwohnerinnen zuzurechnen, die in die Gemeinden aufgenommen wurden.</p>
  </main>
</jur>
