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  <header short="ESVGDüV" amtabk="ESVGDüV" norm="esvgd_v" title="ESVG-Datenübermittlungsverordnung">
    <long>Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes</long>
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  </header>
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    <prev id="1f65f9fd" bez="§ 9" target="9" title="Übermittlung von nach der InVeKoS-Verordnung erhobenen und gespeicherten Daten"/>
    <index id="6768d1e6" bez="§ 10" target="10" title="Art und Form der Datenübermittlung"/>
    <next id="ef7fa9cb" bez="§ 11" target="11" title="Datenschutz und Datensicherheit"/>
  </nav>
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  <main title="Art und Form der Datenübermittlung">
    <p>Die Daten sind in einem maschinenlesbaren Format an die zur Datenanforderung berechtigten Behörden zu übermitteln oder den zur Datenanforderung berechtigten Behörden durch ein Datensystem über geeignete Schnittstellen bereitzustellen. Abweichend von Satz 1 können die Daten anderweitig elektronisch oder schriftlich übermittelt werden, sofern die zur Datenübermittlung verpflichtete Behörde nicht über die für eine Übermittlung nach Satz 1 notwendigen Voraussetzungen verfügt.</p>
  </main>
</jur>
