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  <header short="EVO 2023" amtabk="EVO" norm="evo_2023" title="Eisenbahnverkehrs-Verordnung">
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      <change type="Sonst">Ersetzt V 934-1 v. <time datetime="1938-09-08">8.9.1938</time> II <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl238s0663.pdf" title="Bundesgesetzblatt 1938 S. 663" type="application/pdf" rel="external noopener">663</a> (EVO)</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="c744eb69" bez="§ 2" target="2" title="Anwendung der Verordnung (EU) 2021/782 für den Schienenpersonennahverkehr und für den Schienenpersonenverkehr zu historischen oder touristischen Zwecken"/>
    <index id="bf49c372" bez="§ 3" target="3" title="Abweichungen in den Beförderungsbedingungen"/>
    <next id="375ebb5f" bez="§ 4" target="4" title="Sonderabmachungen"/>
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    <section bez="Abschnitt 1" title="Beförderung von Personen und ihrem Gepäck"/>
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  <main title="Abweichungen in den Beförderungsbedingungen">
    <p nr="1">Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen kann in seinen Beförderungsbedingungen von jeder Bestimmung dieser Verordnung abweichen, wenn die Abweichung günstiger für die Reisenden ist.</p>
    <p nr="2">Wenn nach dem maßgeblichen Tarif für einen Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist, kann ein Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von <a>§ 11 Absatz 1 Nummer 1</a> abweichen.</p>
    <p nr="3">Ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt im Sinne des Absatzes 2 ist ein Entgelt, das <dl><dt>1.</dt><dd>im Tarif ausdrücklich als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt benannt ist und</dd><dt>2.</dt><dd>gegenüber dem gewöhnlichen Beförderungsentgelt eine Ersparnis von mehr als 50 Prozent gewährt.</dd></dl>Nicht als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt gelten Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochenkarten, Monatskarten und Jahreskarten.</p>
    <p nr="4">Das Entgelt für das Deutschlandticket gilt als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt im Sinne des Absatzes 2.</p>
  </main>
</jur>
