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  <header short="EZulV 1976" amtabk="EZulV" norm="ezulv_1976" title="Erschwerniszulagenverordnung">
    <long>Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen</long>
    <changes>
      <change type="Neuf">Neugefasst durch Bek. v. <time datetime="1998-12-03">3.12.1998</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl198s3497.pdf" title="Bundesgesetzblatt 1998 S. 3497" type="application/pdf" rel="external noopener">3497</a>;</change>
      <change type="Stand">zuletzt geändert durch <a>Art. 23</a> G v. <time datetime="2023-12-22">22.12.2023</time> I Nr. 414</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="00b06009" bez="§ 23m" target="23m" title="Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr"/>
    <index id="547ab394" bez="§ 23n" target="23n" title="Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung"/>
    <next id="bd2aeeb8" bez="§ 23o" target="23o" title="Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr"/>
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    <section bez="Abschnitt 4" title="Zulagen in festen Monatsbeträgen"/>
  </scope>
  <main title="Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung">
    <p nr="1">Beamte und Soldaten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, die <dl><dt>1.</dt><dd>bei Erprobungs- und Versuchsarbeiten in der ABC-Abwehr oder dem medizinischen ABC-Schutz verwendet werden und dabei mit radioaktiven Stoffen, potentiellen biologischen oder potentiellen chemischen Kampfstoffen umgehen, erhalten eine Zulage in Höhe von 128,84 Euro monatlich,</dd><dt>2.</dt><dd>bei Erprobungs-, Reinigungs- und Versuchsarbeiten an Höchstleistungsröntgen- oder kernphysikalischen Beschleunigungsanlagen, unter Pressluft- oder Kreislaufatmungsgeräten mit Druckluftbehältern und -zylindern ab 200 bar sowie unter ABC-Schutzkleidung und bei Überschlagsmessungen hoher elektrischer Spannungen bei Verwendung verschiedener Löschmittel verwendet werden, erhalten eine Zulage in Höhe von 107,37 Euro monatlich,</dd><dt>3.</dt><dd>bei Erprobungs- und Versuchsarbeiten mit festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen, bei Brand-, Abbrand- oder Explosionsversuchen mit Brand-, Nebel- oder Flammkampfmitteln eingesetzt werden sowie unter Hitze- oder Flammschutzanzügen starker Hitzeentwicklung ausgesetzt sind, erhalten eine Zulage in Höhe von 85,90 Euro monatlich,</dd><dt>4.</dt><dd>Versuchstiere im Bereich der ABC-Abwehr oder des wehrwissenschaftlichen ABC-Schutzes pflegen oder vernichten, erhalten eine Zulage in Höhe von 64,43 Euro monatlich.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Die Zulage wird nur gewährt, wenn die Tätigkeiten in häufiger Wiederholung ausgeübt werden und zu den regelmäßigen Aufgaben im Rahmen des normalen Dienstablaufs gehören. Personen, die überwiegend eine Lehr- oder Verwaltungstätigkeit ausüben, erhalten keine Zulage.</p>
  </main>
</jur>
