<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="86eee18a" lastmod="2026-04-14T22:52:53+00:00">
  <header short="FachbauTischlPrV" amtabk="FachbauTischlPrV" norm="fachbautischlprv" title="Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachbauleiter/Geprüfte Fachbauleiterin im Tischlerhandwerk">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 3</a> V v. <time datetime="2019-12-09">9.12.2019</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl119s2153.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2019 S. 2153" type="application/pdf" rel="external noopener">2153</a></change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="0ef999a7" bez="§ 6" target="6" title="Bewerten der Prüfungsleistungen"/>
    <index id="86eee18a" bez="§ 7" target="7" title="Bestehen der Prüfung, Gesamtnote"/>
    <next id="fee3c991" bez="§ 8" target="8" title="Zeugnisse"/>
  </nav>
  <scope/>
  <main title="Bestehen der Prüfung, Gesamtnote">
    <p nr="1">Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in der zusammengefassten Bewertung insgesamt mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. Dabei darf die Situationsaufgabe nicht mit weniger als 50 Punkten und das Fachgespräch nicht mit weniger als 30 Punkten bewertet worden sein.</p>
    <p nr="2">Ist die Prüfung bestanden, sind die Bewertungen für die schriftliche Situationsaufgabe und das situationsbezogene Fachgespräch jeweils kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Den Bewertungen für die Prüfungsleistungen ist nach Anlage 1 die jeweilige Note als Dezimalzahl zuzuordnen.</p>
    <p nr="3">Für die Bildung einer Gesamtnote ergibt sich die Gesamtpunktzahl aus der zusammengefassten Bewertung.</p>
    <p nr="4">Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl wird nach Anlage 1 die Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zugeordnet. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote.</p>
  </main>
  <footnotes>
    <footnote>
      <p>(+++ Zur Anwendung vgl. <a>§§ 1 u. 3</a> FortbVenÄndV6AnwV +++)</p>
    </footnote>
  </footnotes>
</jur>
