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  <header short="FahrmAusbV" amtabk="FahrmAusbV" norm="fahrmausbv" title="Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin">
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    <prev id="67d05a3f" bez="§ 2" target="2" title="Ausbildungsdauer"/>
    <index id="0ff2827e" bez="§ 3" target="3" title="Zielsetzung der Berufsausbildung"/>
    <next id="77ffaa65" bez="§ 4" target="4" title="Berufsfeldbreite Grundbildung"/>
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  <main title="Zielsetzung der Berufsausbildung">
    <p>Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von <a>§ 1 Abs. 2</a> des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang einschließt. Die in Satz 2 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den <a>§§ 9 und 10</a> nachzuweisen.</p>
  </main>
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