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  <header short="FlugLSV 2" amtabk="2. FlugLSV" norm="fluglsv_2" title="Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung">
    <long>Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm</long>
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  </header>
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    <prev id="11ad88fd" bez="§ 3" target="3" title="Schallschutzanforderungen"/>
    <index id="69a0a0e6" bez="§ 4" target="4" title="Einhaltung der Anforderungen"/>
    <next id="e1b7d8cb" bez="§ 5" target="5" title="Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen"/>
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  <main title="Einhaltung der Anforderungen">
    <p nr="1">Die Anforderungen nach <a>§ 3</a> gelten vorbehaltlich des <a>§ 3 Absatz 5 Satz 2 bis 4</a> für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden als eingehalten, wenn die in Tabelle 10 der DIN 4109, Ausgabe November 1989, angegebenen Anforderungen an die Bauschalldämm-Maße für die Wand und für das Fenster unter Beachtung der in dieser Tabelle genannten Raumhöhen, Raumtiefen und Fensterflächenanteile jeweils einzeln eingehalten werden.</p>
    <p nr="2">Die bewerteten Bauschalldämm-Maße der einzelnen Umfassungsbauteile werden nach den Ausführungsbeispielen in dem Beiblatt 1 zur DIN 4109, Ausgabe November 1989, bestimmt. Entsprechen die Umfassungsbauteile nicht den Ausführungsbeispielen, ist für die Bestimmung der Bauschalldämm-Maße auf die Erkenntnisse nach dem Stand der Schallschutztechnik zurückzugreifen.</p>
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