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  <header short="FrühV" amtabk="FrühV" norm="fr_hv" title="Frühförderungsverordnung">
    <long>Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder</long>
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      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 23</a> G v. <time datetime="2016-12-23">23.12.2016</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl116s3234.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2016 S. 3234" type="application/pdf" rel="external noopener">3234</a></change>
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  </header>
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    <prev id="f18af31c" bez="§ 6a" target="6a" title="Weitere Leistungen"/>
    <index id="1f04f17b" bez="§ 7" target="7" title="Förder- und Behandlungsplan"/>
    <next id="6709d960" bez="§ 8" target="8" title="Erbringung der Komplexleistung"/>
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  <main title="Förder- und Behandlungsplan">
    <p nr="1">Die interdisziplinären Frühförderstellen, nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum und die sozialpädiatrischen Zentren stellen die nach dem individuellen Bedarf zur Förderung und Behandlung voraussichtlich erforderlichen Leistungen nach <a>§§ 5 und 6</a> in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten in einem interdisziplinär entwickelten Förder- und Behandlungsplan schriftlich oder elektronisch zusammen und legen diesen den beteiligten Rehabilitationsträgern nach Maßgabe des <a>§ 14</a> des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zur Entscheidung vor. Der Förder- und Behandlungsplan wird entsprechend dem Verlauf der Förderung und Behandlung angepasst, spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten. Dabei sichern die Rehabilitationsträger durchgehend das Verfahren entsprechend dem jeweiligen Bedarf. Der Förder- und Behandlungsplan wird von dem für die Durchführung der diagnostischen Leistungen nach <a>§ 5 Abs. 1 Nr. 1</a> verantwortlichen Arzt und der verantwortlichen pädagogischen Fachkraft unterzeichnet. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Ausfertigung des Förder- und Behandlungsplans.</p>
    <p nr="2">Im Förder- und Behandlungsplan sind die benötigten Leistungskomponenten zu benennen, und es ist zu begründen, warum diese in der besonderen Form der Komplexleistung nur interdisziplinär erbracht werden können.</p>
    <p nr="3">Der Förder- und Behandlungsplan kann auch die Förderung und Behandlung in einer anderen Einrichtung, durch einen Kinderarzt oder die Erbringung von Heilmitteln empfehlen.</p>
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