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  <header short="FuAG" amtabk="FuAG" norm="fuag" title="Funkanlagengesetz">
    <long>Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 1</a> G v. <time datetime="2024-05-06">6.5.2024</time> I Nr. 148</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="54d3c371" bez="§ 3" target="3" title="Begriffsbestimmungen"/>
    <index id="cfd98e47" bez="§ 4" target="4" title="Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen"/>
    <next id="13c6f7d5" bez="§ 4a" target="4a" title="Erwerb von Funkanlagen ohne Ladenetzteil"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 1" title="Allgemeine Vorschriften"/>
  </scope>
  <main title="Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen">
    <p nr="1">Funkanlagen müssen so konstruiert sein, dass Folgendes gewährleistet ist: <dl><dt>1.</dt><dd>der Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie der Schutz von Gütern und der in der Richtlinie <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32014L0035" title="Richtlinie 2014/35/EU" rel="noopener external">2014/35/EU</a> genannten Ziele in Bezug auf die Sicherheitsanforderungen, jedoch ohne Anwendung der Spannungsgrenze;</dd><dt>2.</dt><dd>die Erfüllung der in Anhang I der Richtlinie <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32014L0030" title="Richtlinie 2014/30/EU" rel="noopener external">2014/30/EU</a> des Europäischen Parlaments und des Rates vom <time datetime="2014-02-26">26. Februar 2014</time> zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom <time datetime="2014-03-29">29.3.2014</time>, S. 79) genannten Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Funkanlagen müssen zudem so gebaut sein, dass sie sowohl das Funkspektrum effektiv nutzen als auch eine effiziente Nutzung des Funkspektrums unterstützen.</p>
    <p nr="3">Funkanlagen bestimmter Kategorien oder Klassen müssen, sofern und soweit die Kommission gemäß <a>Artikel 44</a> der Richtlinie <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32014L0053" title="Richtlinie 2014/53/EU" rel="noopener external">2014/53/EU</a> dies in delegierten Rechtsakten festgelegt hat, so gebaut sein, dass sie die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllen: <dl><dt>1.</dt><dd>Sie sind mit anderem Zubehör kompatibel als den Ladenetzteilen für die in Anhang Ia Teil I der Richtlinie <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32014L0053" title="Richtlinie 2014/53/EU" rel="noopener external">2014/53/EU</a> aufgeführten Kategorien oder Klassen von Funkanlagen, die in Absatz 4 ausdrücklich genannt sind.</dd><dt>2.</dt><dd>Sie arbeiten über Netzwerke mit anderen Funkanlagen zusammen.</dd><dt>3.</dt><dd>Sie können unionsweit über Schnittstellen des geeigneten Typs miteinander verbunden werden.</dd><dt>4.</dt><dd>Sie haben weder schädliche Auswirkungen auf das Netz oder seinen Betrieb noch bewirken sie eine missbräuchliche Nutzung von Netzressourcen, wodurch eine unannehmbare Beeinträchtigung des Dienstes verursacht würde.</dd><dt>5.</dt><dd>Sie verfügen über Sicherheitsvorrichtungen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten und die Privatsphäre des Nutzers und des Teilnehmers geschützt werden.</dd><dt>6.</dt><dd>Sie unterstützen bestimmte Funktionen zum Schutz vor Betrug.</dd><dt>7.</dt><dd>Sie unterstützen bestimmte Funktionen, die den Zugang zu Rettungsdiensten sicherstellen.</dd><dt>8.</dt><dd>Sie unterstützen bestimmte Funktionen, die ihre Bedienung durch Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen.</dd><dt>9.</dt><dd>Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.</dd></dl></p>
    <p nr="4">Funkanlagen der in Anhang Ia Teil I der Richtlinie <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32014L0053" title="Richtlinie 2014/53/EU" rel="noopener external">2014/53/EU</a> genannten Kategorien oder Klassen müssen so konstruiert sein, dass sie den in diesem Anhang für die jeweilige Kategorie oder Klasse von Funkanlagen festgelegten Spezifikationen für Ladefunktionen entsprechen.</p>
  </main>
</jur>
