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  <header short="GaFinHG" amtabk="GaFinHG" norm="gafinhg" title="Ganztagsfinanzhilfegesetz">
    <long>Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 1</a> G v. <time datetime="2025-07-17">17.7.2025</time> I Nr. 174</change>
    </changes>
  </header>
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    <index id="a37385b9" bez="§ 1" target="1" title="Förderziel und Fördervolumen"/>
    <next id="f2f5a358" bez="§ 2" target="2" title="Förderzeitraum"/>
  </nav>
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  <main title="Förderziel und Fördervolumen">
    <p nr="1">Der Bund gewährt den Ländern aus dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ Finanzhilfen nach <a>Artikel 104c</a> des Grundgesetzes für Investitionen in den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder.</p>
    <p nr="2">Der Bund stellt in den Jahren 2020 und 2021 je 1 Milliarde Euro Finanzhilfen als Basismittel zur Verfügung.</p>
    <p nr="3">Der Bund stellt im Jahr 2020 zusätzlich 750 Millionen Euro als Bonusmittel für den beschleunigten Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder zur Verfügung. Die Basismittel erhöhen sich um den nach dem <time datetime="2022-12-31">31. Dezember 2022</time> verbleibenden Restbetrag aus den „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“.</p>
  </main>
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