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<jur id="fdeebe39" lastmod="2026-05-26T05:03:18+00:00">
  <header short="GAPInVeKoSV" amtabk="GAPInVeKoSV" norm="gapinvekosv" title="GAPInVeKoS-Verordnung">
    <long>Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 1</a> V v. <time datetime="2026-04-28">28.4.2026</time> I Nr. 123</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="e126108c" bez="§ 14" target="14" title="Besondere Angaben bei einem Antrag auf gekoppelte Einkommensstützungen"/>
    <index id="fdeebe39" bez="§ 15" target="15" title="Besondere Angaben und Unterlagen bei Anbau von Nutzhanf"/>
    <next id="bcd7b242" bez="§ 16" target="16" title="Besondere Angaben bei Anbau von Hopfen"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 3" title="Sammelantrag"/>
  </scope>
  <main title="Besondere Angaben und Unterlagen bei Anbau von Nutzhanf">
    <p nr="1">Sofern der Betriebsinhaber Direktzahlungen für Flächen beantragt, auf denen Hanf angebaut werden soll, hat er einzureichen: <dl><dt>1.</dt><dd>das amtliche Etikett des Saatguts nach <a>§ 29 Absatz 2</a> der Saatgutverordnung oder</dd><dt>2.</dt><dd>das Etikett nach <a>§ 9</a> der Erhaltungssortenverordnung, sofern es sich um eine Erhaltungssorte handelt.</dd></dl></p>
    <p nr="2">Bei einer Aussaat des Hanfs nach dem 30. Juni des Antragsjahres ist das Etikett des Saatguts nach Absatz 1 bis spätestens zum 1. September des Antragsjahres einzureichen.</p>
    <p nr="3">Bezieht sich das nach Absatz 1 oder 2 einzureichende Etikett auf Saatgut, das von mehreren Betriebsinhabern verwendet wurde, so <dl><dt>1.</dt><dd>ist das Etikett nach Wahl der betroffenen Betriebsinhaber von einem der Betriebsinhaber einzureichen und</dd><dt>2.</dt><dd>ist von jedem der Betriebsinhaber zugleich eine Erklärung über die Aufteilung des Saatguts vorzulegen.</dd></dl></p>
  </main>
</jur>
