<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="c654d472" lastmod="2026-05-26T05:01:39+00:00">
  <header short="GAPInVeKoSV" amtabk="GAPInVeKoSV" norm="gapinvekosv" title="GAPInVeKoS-Verordnung">
    <long>Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 1</a> V v. <time datetime="2026-04-28">28.4.2026</time> I Nr. 123</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="33ecee24" bez="§ 32" target="32" title="Kontrollen durch das Flächenüberwachungssystem"/>
    <index id="c654d472" bez="§ 33" target="33" title="Vor-Ort-Kontrollen bei dem Flächenüberwachungssystem"/>
    <next id="c3f6be12" bez="§ 34" target="34" title="Kontrollen bei gekoppelten Einkommensstützungen"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 5" title="Kontrollverfahren"/>
    <section bez="Unterabschnitt 2" title="Ergänzende Kontrollen durch das Flächenüberwachungssystem"/>
  </scope>
  <main title="Vor-Ort-Kontrollen bei dem Flächenüberwachungssystem">
    <p nr="1">Vor-Ort-Kontrollen können angekündigt werden, sofern dies ihrem Zweck oder ihrer Wirksamkeit nicht zuwiderläuft. Die Ankündigungsfrist soll 14 Kalendertage nicht überschreiten.</p>
    <p nr="2">Können Fördervoraussetzungen bei einer einzigen Vor-Ort-Kontrolle nicht überprüft werden, so kann die zuständige Behörde weitere Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Aus den betreffenden Betriebsinhabern ist eine Grundgesamtheit zu bilden. Aus dieser Grundgesamtheit ist bei mindestens fünf Prozent der Betriebsinhaber zumindest eine weitere Vor-Ort-Kontrolle zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Die Anzahl und Dauer ergänzender Vor-Ort-Kontrollen ist je Betriebsinhaber auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen.</p>
  </main>
</jur>
