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<jur id="36b5a83b" lastmod="2026-05-26T05:01:36+00:00">
  <header short="GAPInVeKoSV" amtabk="GAPInVeKoSV" norm="gapinvekosv" title="GAPInVeKoS-Verordnung">
    <long>Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 1</a> V v. <time datetime="2026-04-28">28.4.2026</time> I Nr. 123</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="adbfe50d" bez="§ 6" target="6" title="Flächenüberwachungssystem"/>
    <index id="36b5a83b" bez="§ 7" target="7" title="Sammelantrag; Ermächtigung zur Abfrage weiterer Angaben"/>
    <next id="7cbcf29b" bez="§ 8" target="8" title="Geodatenbasiertes und tierbezogenes Antragssystem"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 3" title="Sammelantrag"/>
  </scope>
  <main title="Sammelantrag; Ermächtigung zur Abfrage weiterer Angaben">
    <p nr="1">Der Betriebsinhaber hat im Sammelantrag anzugeben, welche Direktzahlungen er beantragt. Der Betriebsinhaber hat hierzu die in den nachfolgenden Vorschriften festgelegten Angaben zu machen.</p>
    <p nr="2">Der Sammelantrag soll die für die Prüfung der Förderfähigkeit oder der Konditionalität gegebenenfalls erforderlichen Nachweise oder Belege enthalten. Abweichend von Satz 1 kann die zuständige Behörde in geeigneten Fällen für die Vorlage eines oder mehrerer Nachweise oder Belege einen späteren Termin bestimmen.</p>
    <p nr="3">Die zuständige Behörde kann weitere Angaben fordern, soweit dies zur Überprüfung der Antragsangaben erforderlich ist.</p>
  </main>
</jur>
