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  <header short="GArchDVDV 2019" amtabk="GArchDVDV" norm="garchdvdv_2019" title="Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes">
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      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 2 Abs. 23</a> V v. <time datetime="2026-03-11">11.3.2026</time> I Nr. 67</change>
      <change type="Sonst">Ersetzt V 2030-8-5-6 v. <time datetime="2015-12-18">18.12.2015</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl115s2478.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2015 S. 2478" type="application/pdf" rel="external noopener">2478</a> (GArchDVDV)</change>
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    <prev id="eed1be5b" bez="§ 26" target="26" title="Bewertung"/>
    <index id="469826c3" bez="§ 27" target="27" title="Aufgaben und Durchführung"/>
    <next id="3e950ed8" bez="§ 28" target="28" title="Bewertung und Rangpunktzahl für die mündliche Prüfung"/>
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    <section bez="Abschnitt 4" title="Laufbahnprüfung"/>
    <section bez="Unterabschnitt 3" title="Mündliche Prüfung"/>
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  <main title="Aufgaben und Durchführung">
    <p nr="1">Die Aufgaben für die mündliche Prüfung werden von der Prüfungskommission gestellt. Sie müssen vier der in <a>§ 25 Absatz 1</a> genannten Fachgebiete umfassen. Den Anwärterinnen und Anwärtern eines Jahrgangs werden gleichwertige Aufgaben gestellt. Die Aufgaben sind bis zur Prüfung geheim zu halten.</p>
    <p nr="2">Die Prüfung soll als Einzelprüfung durchgeführt werden. Sie soll nicht länger als 45 Minuten dauern. Die Prüfungszeit ist gleichmäßig auf die vier Fachgebiete aufzuteilen.</p>
    <p nr="3">Geleitet wird die mündliche Prüfung von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Die Einstellungsbehörde kann Angehörigen ihres Hauses, die mit der Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern für den gehobenen Archivdienst des Bundes befasst sind, die Anwesenheit in der mündlichen Prüfung allgemein oder im Einzelfall gestatten.</p>
    <p nr="4">Über die mündliche Prüfung wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll ist von den Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterschreiben.</p>
  </main>
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