<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="99b2cccd" lastmod="2026-05-26T05:57:50+00:00">
  <header short="GArchDVDV 2019" amtabk="GArchDVDV" norm="garchdvdv_2019" title="Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes">
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 2 Abs. 23</a> V v. <time datetime="2026-03-11">11.3.2026</time> I Nr. 67</change>
      <change type="Sonst">Ersetzt V 2030-8-5-6 v. <time datetime="2015-12-18">18.12.2015</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl115s2478.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2015 S. 2478" type="application/pdf" rel="external noopener">2478</a> (GArchDVDV)</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="b40c38de" bez="§ 5" target="5" title="Einstellungsvoraussetzungen"/>
    <index id="99b2cccd" bez="§ 6" target="6" title="Auswahlverfahren"/>
    <next id="6448885d" bez="§ 7" target="7" title="Auswahlkommission"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 2" title="Einstellung in den Vorbereitungsdienst und Auswahlverfahren"/>
  </scope>
  <main title="Auswahlverfahren">
    <p nr="1">Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde auf der Grundlage eines Auswahlverfahrens, in dem die Eignung und Befähigung der Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst festgestellt wird. Insbesondere wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber über das Allgemein- und Fachwissen, die Sprachkenntnisse, die kognitiven, methodischen und sozialen Fähigkeiten, die charakterlichen Merkmale und die Leistungsmotivation verfügen, das oder die für die Erfüllung der Aufgaben im gehobenen Archivdienst erforderlich ist oder sind.</p>
    <p nr="2">Wird die Zahl der am Auswahlverfahren Teilnehmenden nach <a>§ 11 Absatz 4</a> der Bundeslaufbahnverordnung beschränkt, so wird zugelassen, wer nach den eingereichten Unterlagen am besten geeignet erscheint. Bei der Zulassungsentscheidung sind insbesondere die Zeugnisnoten in den Fächern zu berücksichtigen, die für den Vorbereitungsdienst relevant sind. Zusätzlich werden schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen zum Auswahlverfahren zugelassen, wenn sie nicht offensichtlich fachlich ungeeignet sind.</p>
    <p nr="3">Wer zum Auswahlverfahren nicht zugelassen wird oder erfolglos daran teilgenommen hat, erhält eine schriftliche Mitteilung über die Ablehnung. Die Bewerbungsunterlagen werden vernichtet oder endgültig gelöscht.</p>
  </main>
</jur>
