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<jur id="6010ade7" lastmod="2026-07-23T04:30:23+00:00">
  <header short="GastroAusbV" amtabk="GastroAusbV" norm="gastroausbv" title="Gastronomieberufeausbildungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie</long>
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  </header>
  <nav>
    <prev id="e807d5ca" bez="§ 44" target="44" title="Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung"/>
    <index id="6010ade7" bez="§ 45" target="45" title="Mündliche Ergänzungsprüfung"/>
    <next id="181d85fc" bez="§ 46" target="46" title="Inhalt der Zusatzqualifikation"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 4" title="Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie"/>
    <section bez="Unterabschnitt 1" title="Abschlussprüfung"/>
  </scope>
  <main title="Mündliche Ergänzungsprüfung">
    <p nr="1">Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.</p>
    <p nr="2">Dem Antrag ist stattzugeben, <dl><dt>1.</dt><dd>wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: <dl><dt>a)</dt><dd>„Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“,</dd><dt>b)</dt><dd>„Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“ oder</dd><dt>c)</dt><dd>„Wirtschafts- und Sozialkunde“,</dd></dl></dd><dt>2.</dt><dd>wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und</dd><dt>3.</dt><dd>wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.</dd></dl>Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.</p>
    <p nr="3">Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.</p>
    <p nr="4">Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.</p>
  </main>
</jur>
