<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="b0f9f020" lastmod="2026-06-19T02:51:40+00:00">
  <header short="GbV 2011" amtabk="GbV" norm="gbv_2011" title="Gefahrgutbeauftragtenverordnung">
    <long>Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen</long>
    <changes>
      <change type="Neuf">Neugefasst durch Bek. v. <time datetime="2019-03-11">11.3.2019</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl119s0304.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2019 S. 304" type="application/pdf" rel="external noopener">304</a>;</change>
      <change type="Stand">zuletzt geändert durch <a>Art. 6</a> V v. <time datetime="2025-06-19">19.6.2025</time> I Nr. 147</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="ae6da271" bez="§ 8" target="8" title="Pflichten des Gefahrgutbeauftragten"/>
    <index id="b0f9f020" bez="§ 9" target="9" title="Pflichten der Unternehmer"/>
    <next id="c8f4d83b" bez="§ 10" target="10" title="Ordnungswidrigkeiten"/>
  </nav>
  <scope/>
  <main title="Pflichten der Unternehmer">
    <p nr="1">Der Unternehmer darf den Gefahrgutbeauftragten wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligen.</p>
    <p nr="2">Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Gefahrgutbeauftragte <dl><dt>1.</dt><dd>vor seiner Bestellung im Besitz eines gültigen und auf die Tätigkeiten des Unternehmens abgestellten Schulungsnachweises nach <a>§ 4</a> ist,</dd><dt>2.</dt><dd>alle zur Wahrnehmung seiner Tätigkeit erforderlichen sachdienlichen Auskünfte und Unterlagen erhält, soweit sie die Beförderung gefährlicher Güter betreffen,</dd><dt>3.</dt><dd>die notwendigen Mittel zur Aufgabenwahrnehmung erhält,</dd><dt>4.</dt><dd>jederzeit seine Vorschläge und Bedenken unmittelbar der entscheidenden Stelle im Unternehmen vortragen kann,</dd><dt>5.</dt><dd>zu vorgesehenen Vorschlägen auf Änderung oder Anträgen auf Abweichungen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter Stellung nehmen kann und</dd><dt>6.</dt><dd>alle Aufgaben, die ihm nach <a>§ 8</a> übertragen worden sind, ordnungsgemäß erfüllen kann.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Der Unternehmer hat die Aufzeichnungen nach <a>§ 8 Absatz 2</a> und den Jahresbericht nach <a>§ 8 Absatz 5</a> fünf Jahre nach deren Vorlage durch den Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen in Textform zur Prüfung vorzulegen.</p>
    <p nr="4">Der Unternehmer hat auf Verlangen der zuständigen Behörde den Namen des Gefahrgutbeauftragten bekannt zu geben.</p>
    <p nr="5">Der Unternehmer hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die Unfallberichte nach Unterabschnitt 1.8.3.6 ADR/RID/ADN vorzulegen.</p>
  </main>
</jur>
