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<jur id="f5809a16" lastmod="2026-09-19T03:10:59+00:00" source-url="https://www.gesetze-im-internet.de/gebrmstrv_2021/xml.zip" source-checked-at="2026-10-23T14:32:01+00:00" source-sha256="02cf8ee2e92bf32d84bf06483e97152c42267f67d000ed5ec04fa2b661cabea2" source-last-modified="Tue, 01 Feb 2022 20:30:33 GMT">
  <header short="GebrMstrV 2021" amtabk="GebrMstrV" norm="gebrmstrv_2021" title="Gebäudereinigermeisterverordnung">
    <long>Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Gebäudereiniger-Handwerk</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 2 Abs. 93</a> V v. <time datetime="2022-01-18">18.1.2022</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl122s0039.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2022 S. 39" type="application/pdf" rel="external noopener">39</a></change>
      <change type="Sonst">Ersetzt V 7110-3-90 v. <time datetime="1988-02-12">12.2.1988</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl188s0151.pdf" title="Bundesgesetzblatt 1988 S. 151" type="application/pdf" rel="external noopener">151</a> (GebrMstrV)</change>
    </changes>
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    <prev id="5c8ea59b" bez="§ 8" target="8" title="Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil II"/>
    <index id="f5809a16" bez="§ 9" target="9" title="Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Gebäudereiniger-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“"/>
    <next id="8d8db20d" bez="§ 10" target="10" title="Handlungsfeld „Leistungen eines Gebäudereiniger-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben“"/>
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  <main title="Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Gebäudereiniger-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“">
    <p nr="1">Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Gebäudereiniger-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Gebäudereiniger-Betrieb Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, reinigungs-, hygiene- und pflegetechnische Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.</p>
    <p nr="2">Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Gebäudereiniger-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifikationen: <dl><dt>1.</dt><dd>Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren und bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere: <dl><dt>a)</dt><dd>Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Faktoren für eine zielorientierte Gesprächsführung,</dd><dt>b)</dt><dd>Ausschreibungen öffentlicher oder privater Auftraggeber analysieren und bewerten,</dd><dt>c)</dt><dd>Messverfahren zur Feststellung der Rahmenbedingungen erläutern, auswählen und Auswahl begründen sowie Ergebnisse bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,</dd><dt>d)</dt><dd>fehlerhafte Leistungen oder Vorleistungen erkennen und dokumentieren sowie</dd><dt>e)</dt><dd>Arten und Eigenschaften von Oberflächen sowie deren Verschmutzung beurteilen und Schädlingsbefall erkennen und bewerten sowie</dd></dl></dd><dt>2.</dt><dd>Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, hierzu zählen insbesondere: <dl><dt>a)</dt><dd>Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Personal, Reinigungs- und Behandlungsmitteln, sonstigen Materialien, Maschinen, Geräten, Reinigungstechniken und -verfahren sowie Höhenzugangstechniken unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten und rechtlichen Voraussetzungen darstellen, erläutern und begründen,</dd><dt>b)</dt><dd>Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und daraus Folgen ableiten,</dd><dt>c)</dt><dd>Leistungsbeschreibungen und -verzeichnisse, Skizzen und Pläne unter Berücksichtigung von Kundenanforderungen und behördlichen Vorgaben erstellen, bewerten und korrigieren,</dd><dt>d)</dt><dd>Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Ausschreibungen erstellen sowie Angebote auf Ausschreibungen bewerten und</dd><dt>e)</dt><dd>Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen sowie Kostengesichtspunkte erläutern und abwägen und anschließend eine Lösung auswählen sowie diese Auswahl begründen und</dd></dl></dd><dt>3.</dt><dd>Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere: <dl><dt>a)</dt><dd>Personal-, Material- und Geräteaufwand auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,</dd><dt>b)</dt><dd>auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,</dd><dt>c)</dt><dd>Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,</dd><dt>d)</dt><dd>Angebotsunterlagen vorbereiten, Angebote erstellen und</dd><dt>e)</dt><dd>Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.</dd></dl></dd></dl></p>
  </main>
</jur>
