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  <header short="GEG" amtabk="GModG" norm="geg" title="Gebäudemodernisierungsgesetz">
    <long>Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2</a> G v. <time datetime="2026-07-23">23.7.2026</time> I Nr. 226</change>
      <change type="Hinweis">Änderung durch <a>Art. 3</a> G v. <time datetime="2026-07-23">23.7.2026</time> I Nr. 226 mWv <time datetime="2028-01-01">1.1.2028</time> noch nicht berücksichtigt</change>
      <change type="Hinweis">Änderung durch <a>Art. 4</a> G v. <time datetime="2026-07-23">23.7.2026</time> I Nr. 226 mWv <time datetime="2030-01-01">1.1.2030</time> noch nicht berücksichtigt</change>
      <change type="Sonst">Die <a>§§ 60b u. 60c</a> treten gem. <a>Art. 6 Abs. 2</a> G v. <time datetime="2023-10-16">16.10.2023</time> I Nr. 280 am <time datetime="2024-10-01">1.10.2024</time> in Kraft</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="100f8578" bez="§ 20" target="20" title="Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes"/>
    <index id="6802ad63" bez="§ 21" target="21" title="Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes"/>
    <next id="3a0f0ab3" bez="§ 22" target="22" title="Primärenergiefaktoren"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 2" title="Anforderungen an zu errichtende Gebäude"/>
    <section bez="Abschnitt 3" title="Berechnungsgrundlagen und -verfahren"/>
  </scope>
  <main title="Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes">
    <p nr="1">Für das zu errichtende Nichtwohngebäude und das Referenzgebäude ist der Jahres-Primärenergiebedarf nach DIN V 18599: 2018-09 zu ermitteln.</p>
    <p nr="2">Soweit sich bei einem Nichtwohngebäude Flächen hinsichtlich ihrer Nutzung, ihrer technischen Ausstattung, ihrer inneren Lasten oder ihrer Versorgung mit Tageslicht wesentlich unterscheiden, ist das Gebäude nach Maßgabe der DIN V 18599: 2018-09 in Verbindung mit <a>§ 18 Absatz 3</a> für die Berechnung nach Absatz 1 in Zonen zu unterteilen. Die Vereinfachungen zur Zonierung, zur pauschalierten Zuweisung der Eigenschaften der Hüllfläche und zur Ermittlung von tageslichtversorgten Bereichen gemäß DIN V 18599-1: 2018-09 Anhang D dürfen nach Maßgabe der dort angegebenen Bedingungen auch für zu errichtende Nichtwohngebäude verwendet werden.</p>
    <p nr="3">Für Nutzungen, die nicht in DIN V 18599-10: 2018-09 aufgeführt sind, kann <dl><dt>1.</dt><dd>die Nutzung 17 der Tabelle 5 in DIN V 18599-10: 2018-09 verwendet werden oder</dd><dt>2.</dt><dd>eine Nutzung auf der Grundlage der DIN V 18599-10: 2018-09 unter Anwendung gesicherten allgemeinen Wissensstandes individuell bestimmt und verwendet werden.</dd></dl>Steht bei der Errichtung eines Nichtwohngebäudes die Nutzung einer Zone noch nicht fest, ist nach Satz 1 Nummer 1 zu verfahren. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 ist die individuell bestimmte Nutzung zu begründen und den Berechnungen beizufügen. Wird bei der Errichtung eines Nichtwohngebäudes in einer Zone keine Beleuchtungsanlage eingebaut, ist eine direkt-indirekte Beleuchtung mit stabförmigen Leuchtstofflampen mit einem Durchmesser von 16 Millimetern und mit einem elektronischen Vorschaltgerät anzunehmen.</p>
    <p nr="4"><a>§ 20 Absatz 3 bis 6</a> ist entsprechend anzuwenden.</p>
  </main>
</jur>
