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<jur id="561bfe38" lastmod="2026-06-12T10:07:38+00:00">
  <header short="GfwtDBwVDV" amtabk="GtDBwBrandschutzVDV" norm="gfwtdbwvdv" title="Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz">
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      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 21</a> V v. <time datetime="2026-03-11">11.3.2026</time> I Nr. 67, Nr. 115</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="2e16d623" bez="§ 42" target="42" title="Zulassung zur praktischen Prüfung"/>
    <index id="561bfe38" bez="§ 43" target="43" title="Praktische Prüfung"/>
    <next id="de0c8615" bez="§ 44" target="44" title="Bewertung und Bestehen der praktischen Prüfung"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 4" title="Laufbahnprüfung"/>
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  <main title="Praktische Prüfung">
    <p nr="1">In der praktischen Prüfung sollen die Anwärterinnen und Anwärter nachweisen, dass sie befähigt sind, Einsatzstellen auch beim Einsatz mehrerer Züge zu leiten.</p>
    <p nr="2">Die praktische Prüfung besteht aus zwei Planübungen mit jeweils etwa 30 Minuten Dauer.</p>
    <p nr="3">Für jede Planübung ist ein eigenes Thema vorzusehen. Zu wählen ist aus den Themen <dl><dt>1.</dt><dd>Brandbekämpfung,</dd><dt>2.</dt><dd>technische Hilfe sowie</dd><dt>3.</dt><dd>gefährliche Stoffe und Güter.</dd></dl></p>
    <p nr="4">Die Themen der Planübungen werden vom Prüfungsamt auf Vorschlag des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bestimmt. Die Prüfungsvorschläge und -aufgaben unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und sind bis zum Beginn der jeweiligen Prüfung unter Verschluss zu halten.</p>
    <p nr="5">Die Planübungen werden vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vorbereitet und durchgeführt.</p>
  </main>
</jur>
