<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="https://norm.gekko.de/jur2norm_html.xsl"?>
<jur id="53b48086" lastmod="2026-09-19T03:56:02+00:00" source-url="https://www.gesetze-im-internet.de/gkrimdvdv_2020/xml.zip" source-checked-at="2026-09-21T17:31:05+00:00" source-sha256="22372c333b1ef8c86954ca0d0069ba1ac6aae5fa6767d01ad03e98e09f605eb7" source-last-modified="Wed, 06 May 2026 15:46:36 GMT">
  <header short="GKrimDVDV 2020" amtabk="GKrimDVDV" norm="gkrimdvdv_2020" title="Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 8</a> V v. <time datetime="2026-03-11">11.3.2026</time> I Nr. 67</change>
      <change type="Sonst">Ersetzt V 2030-6-31 v. <time datetime="2015-02-02">2.2.2015</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl115s0098.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2015 S. 98" type="application/pdf" rel="external noopener">98</a>, <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl115s0100.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2015 S. 100" type="application/pdf" rel="external noopener">100</a> (GKrimDVDV)</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="3cc6bc03" bez="§ 90" target="90" title="Prüfungsakten und Einsichtnahme"/>
    <index id="53b48086" bez="§ 91" target="91" title="Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren"/>
    <next id="996f303d" bez="§ 92" target="92" title="Ausgestaltung des Auswahlverfahrens"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Teil 4" title="Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“"/>
    <section bez="Abschnitt 1" title="Auswahlverfahren für die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“"/>
  </scope>
  <main title="Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren">
    <p nr="1">In einem Auswahlverfahren wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber nach ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes geeignet sind. Insbesondere wird in dem Auswahlverfahren festgestellt, ob sie über das Allgemeinwissen, die kognitiven und sozialen Kompetenzen, die gesundheitliche Eignung und die Leistungsmotivation, die für die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes erforderlich sind, verfügen.</p>
    <p nr="2">Das Auswahlverfahren wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt.</p>
    <p nr="3">Zum Auswahlverfahren wird zugelassen, wer die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Grundkenntnisse durch ein mit einem Bachelor oder Master abgeschlossenen Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen hat und nach den eingereichten Unterlagen die in der Ausschreibung bestimmten Voraussetzungen erfüllt.</p>
    <p nr="4">Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber das Dreifache der Zahl an zur Verfügung stehenden Plätzen, so kann die Zahl der am Auswahlverfahren Teilnehmenden auf das Dreifache der Zahl an zur Verfügung stehenden Plätzen beschränkt werden. In diesem Fall wird zugelassen, wer nach den eingereichten Unterlagen am besten geeignet ist.</p>
  </main>
</jur>
