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  <header short="GmbHG" amtabk="GmbHG" norm="gmbhg" title="Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 21</a> G v. <time datetime="2024-10-23">23.10.2024</time> I Nr. 323</change>
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  </header>
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    <prev id="ed481279" bez="§ 46" target="46" title="Aufgabenkreis der Gesellschafter"/>
    <index id="22df57be" bez="§ 47" target="47" title="Abstimmung"/>
    <next id="ecd71e11" bez="§ 48" target="48" title="Gesellschafterversammlung"/>
  </nav>
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    <section bez="Abschnitt 3" title="Vertretung und Geschäftsführung"/>
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  <main title="Abstimmung">
    <p nr="1">Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden Bestimmungen erfolgen durch Beschlußfassung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.</p>
    <p nr="2">Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme.</p>
    <p nr="3">Vollmachten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform.</p>
    <p nr="4">Ein Gesellschafter, welcher durch die Beschlußfassung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für andere ausüben. Dasselbe gilt von einer Beschlußfassung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegenüber einem Gesellschafter betrifft.</p>
  </main>
</jur>
