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<jur id="26d31437" lastmod="2026-05-25T14:08:08+00:00">
  <header short="GmbHG" amtabk="GmbHG" norm="gmbhg" title="Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 21</a> G v. <time datetime="2024-10-23">23.10.2024</time> I Nr. 323</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="4ef1cc76" bez="§ 58e" target="58e" title="Beschluss über die Kapitalherabsetzung"/>
    <index id="26d31437" bez="§ 58f" target="58f" title="Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals"/>
    <next id="32e51487" bez="§ 60" target="60" title="Auflösungsgründe"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 4" title="Abänderungen des Gesellschaftsvertrags"/>
  </scope>
  <main title="Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals">
    <p nr="1">Wird im Fall des <a>§ 58e</a> zugleich mit der Kapitalherabsetzung eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so kann auch die Kapitalerhöhung in dem Jahresabschluß als vollzogen berücksichtigt werden. Die Beschlussfassung ist nur zulässig, wenn die neuen Geschäftsanteile übernommen, keine Sacheinlagen festgesetzt sind und wenn auf jeden neuen Geschäftsanteil die Einzahlung geleistet ist, die nach <a>§ 56a</a> zur Zeit der Anmeldung der Kapitalerhöhung bewirkt sein muss. Die Übernahme und die Einzahlung sind dem Notar nachzuweisen, der den Beschluß über die Erhöhung des Stammkapitals beurkundet.</p>
    <p nr="2">Sämtliche Beschlüsse sind nichtig, wenn die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die Kapitalerhöhung nicht binnen drei Monaten nach der Beschlußfassung in das Handelsregister eingetragen worden sind. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange eine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage rechtshängig ist. Die Beschlüsse sollen nur zusammen in das Handelsregister eingetragen werden.</p>
    <p nr="3">Der Jahresabschluß darf nach <a>§ 325</a> des Handelsgesetzbuchs erst offengelegt werden, nachdem die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung eingetragen worden sind.</p>
  </main>
</jur>
