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  <header short="GntVDDVCSVDV" amtabk="GntVDDVCSVDV" norm="gntvddvcsvdv" title="Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –">
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      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 26</a> V v. <time datetime="2026-03-11">11.3.2026</time> I Nr. 67</change>
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    <prev id="0c02955f" bez="§ 14" target="14" title="Festlegungen der Hochschule"/>
    <index id="21bc614c" bez="§ 15" target="15" title="Schriftlicher Teil"/>
    <next id="dc4625dc" bez="§ 16" target="16" title="Bestehen des schriftlichen Teils und Rangfolge"/>
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    <section bez="Abschnitt 2" title="Auswahlverfahren"/>
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  <main title="Schriftlicher Teil">
    <p nr="1">Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere kognitive Fähigkeiten und das Vorhandensein eines informationstechnischen Grundverständnisses geprüft.</p>
    <p nr="2">Der schriftliche Teil besteht aus einem Leistungstest.</p>
    <p nr="3">Zusätzlich zu dem Leistungstest nach Absatz 2 können höchstens zwei weitere Auswahlinstrumente angewendet werden. Weitere Auswahlinstrumente können sein: <dl><dt>1.</dt><dd>ein weiterer Leistungstest,</dd><dt>2.</dt><dd>ein Persönlichkeitstest oder</dd><dt>3.</dt><dd>Simulationsaufgaben.</dd></dl></p>
    <p nr="4">Mit der Durchführung des schriftlichen Teils können Dritte betraut werden.</p>
    <p nr="5">Falls im schriftlichen Teil weitere Auswahlinstrumente angewendet werden, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wer in dem Leistungstest nach Absatz 2 nicht die Mindestpunktzahl erreicht hat. Dies gilt nicht für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und gleichgestellte behinderte Bewerberinnen und Bewerber.</p>
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