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  <header short="GntVDDVCSVDV" amtabk="GntVDDVCSVDV" norm="gntvddvcsvdv" title="Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –">
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      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 26</a> V v. <time datetime="2026-03-11">11.3.2026</time> I Nr. 67</change>
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  </header>
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    <prev id="cd4057a2" bez="§ 68" target="68" title="Durchführung der Präsentation und der Disputation"/>
    <index id="b54d7fb9" bez="§ 69" target="69" title="Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Präsentation und der Disputation"/>
    <next id="3d5a0794" bez="§ 70" target="70" title="Bewertung, Rangpunktzahl und Note der Diplomarbeit"/>
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    <section bez="Abschnitt 4" title="Laufbahnprüfung"/>
    <section bez="Unterabschnitt 4" title="Diplomarbeit"/>
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  <main title="Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Präsentation und der Disputation">
    <p nr="1">Die Präsentation und die Disputation sind hochschulöffentlich, wenn die oder der Studierende oder ihre oder seine Ausbildungsbehörde dem nicht widerspricht.</p>
    <p nr="2">Angehörige des Prüfungsamtes können als Zuhörerinnen oder Zuhörer anwesend sein. Das Prüfungsamt kann allgemein oder in Einzelfällen gestatten, dass mit der Ausbildung befasste Personen als Zuhörerinnen oder Zuhörer anwesend sind.</p>
    <p nr="3">Die Zuhörerinnen und Zuhörer dürfen während der Präsentation und der Disputation keine Aufzeichnungen machen.</p>
    <p nr="4">Bei den Beratungen der Prüfenden dürfen nur die Prüfenden anwesend sein.</p>
  </main>
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