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  <header short="GntVDDVCSVDV" amtabk="GntVDDVCSVDV" norm="gntvddvcsvdv" title="Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –">
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 26</a> V v. <time datetime="2026-03-11">11.3.2026</time> I Nr. 67</change>
    </changes>
  </header>
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    <prev id="2d75f7ce" bez="§ 72" target="72" title="Bestehen der Diplomarbeit"/>
    <index id="00cb03dd" bez="§ 73" target="73" title="Wiederholung der Diplomarbeit"/>
    <next id="88dc7bf0" bez="§ 74" target="74" title="Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote"/>
  </nav>
  <scope>
    <section bez="Abschnitt 4" title="Laufbahnprüfung"/>
    <section bez="Unterabschnitt 4" title="Diplomarbeit"/>
  </scope>
  <main title="Wiederholung der Diplomarbeit">
    <p nr="1">Studierende, die die Diplomarbeit nicht bestanden haben, können sie einmal wiederholen.</p>
    <p nr="2">Für die Wiederholung gibt das Prüfungsamt ein neues Thema aus.</p>
    <p nr="3">Die Bearbeitungszeit beträgt zwölf Wochen. Die Dienstbehörde verlängert den Vorbereitungsdienst in der für den Abschluss der Wiederholung erforderlichen Dauer.</p>
    <p nr="4">Für die Dauer der Wiederholung der Diplomarbeit und der Bewertung der Diplomarbeit werden die Studierenden in der Regel ihrer Ausbildungsbehörde zugewiesen.</p>
    <p nr="5">Für die Dauer der Bearbeitungszeit werden die Studierenden von ihren übrigen dienstlichen Tätigkeiten freigestellt.</p>
    <p nr="6">Es sind nur jeweils die Bestandteile der Diplomarbeit zu wiederholen, die nicht bestanden wurden.</p>
    <p nr="7">Die Rangpunkte, die bei der Wiederholung der Diplomarbeit erreicht werden, ersetzen die zuvor erreichten.</p>
  </main>
</jur>
