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  <header short="GoldSilberschmiedMstrV" amtabk="GoldSilberschmiedMstrV" norm="goldsilberschmiedmstrv" title="Gold- und Silberschmiedemeisterverordnung">
    <long>Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Gold- und Silberschmiede-Handwerk</long>
    <changes>
      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2 Abs. 42</a> V v. <time datetime="2022-01-18">18.1.2022</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl122s0039.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2022 S. 39" type="application/pdf" rel="external noopener">39</a></change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="1d1d5287" bez="§ 1" target="1" title="Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung"/>
    <index id="65107a9c" bez="§ 2" target="2" title="Meisterprüfungsberufsbild"/>
    <next id="0d32a2dd" bez="§ 3" target="3" title="Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I"/>
  </nav>
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  <main title="Meisterprüfungsberufsbild">
    <p nr="1">Durch die Meisterprüfung im Gold- und Silberschmiede-Handwerk wird festgestellt, dass der Prüfling befähigt ist, einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen, Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und -entwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz selbständig umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen.</p>
    <p nr="2">Dem Gold- und Silberschmiede-Handwerk werden zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten als ganzheitliche Qualifikationen zugerechnet: <dl><dt>1.</dt><dd>Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Auftragsverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen,</dd><dt>2.</dt><dd>Aufgaben der technischen und kaufmännischen Betriebsführung, der Betriebsorganisation, der Personalplanung und des Personaleinsatzes wahrnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitätsmanagements, der Haftung sowie des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes, einschließlich der Verwendung lösemittelarmer oder wasserbasierender, lösemittelfreier Produkte; Informationssysteme nutzen,</dd><dt>3.</dt><dd>Aufträge durchführen unter Berücksichtigung von Fertigungsverfahren, Instandhaltungsalternativen, berufsbezogenen Gesetzen, Normen, Regeln und Vorschriften sowie des Personalbedarfs und der Ausbildung; Auftragsbearbeitung und Auftragsabwicklung organisieren, planen und überwachen,</dd><dt>4.</dt><dd>technische Arbeitspläne, technische Zeichnungen, Skizzen, Entwürfe und Modelle unter Berücksichtigung kreativer Gestaltungsaspekte auch unter Einsatz von rechnergestützten Systemen erstellen,</dd><dt>5.</dt><dd>Gold- und Silberschmiedearbeiten planen, entwerfen, herstellen, montieren und instand halten, dabei insbesondere die Bedeutung der Stilkunde, der sakralen Symbolik, der Heraldik, der Kunstgeschichte sowie der historischen und zeitgemäßen Entwicklung der Gold- und Silberschmiedekunst berücksichtigen,</dd><dt>6.</dt><dd>Arten und Eigenschaften zu verarbeitender Werkstoffe, einschließlich der Verfahren zur Oberflächenbehandlung bei der Planung und Fertigung von Gold- und Silberschmiedearbeiten berücksichtigen,</dd><dt>7.</dt><dd>Edelsteine, Perlen, Natur- und Kunststoffe sowie deren Synthesen, Dubletten und Imitationen prüfen, unterscheiden und bewerten,</dd><dt>8.</dt><dd>mechanische, chemische und elektrochemische Be- und Verarbeitungsverfahren zur Fertigung von Gold- und Silberschmiedearbeiten beherrschen, insbesondere Spanen, Umformen und Fügen,</dd><dt>9.</dt><dd>Legieren, Schmelzen und Gießen von Edelmetallen beherrschen, Guss- und Formteile gestaltend bearbeiten,</dd><dt>10.</dt><dd>Oberflächen unter Berücksichtigung kreativer Gestaltungsaspekte bearbeiten und veredeln,</dd><dt>11.</dt><dd>Fehler und Schäden an Gold- und Silberschmiedearbeiten feststellen, Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern und Schäden beherrschen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren,</dd><dt>12.</dt><dd>Leistungen abnehmen und protokollieren, Nachkalkulation durchführen.</dd></dl></p>
  </main>
</jur>
