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  <header short="GoSiAusbV" amtabk="GoSiAusbV" norm="gosiausbv" title="Gold- und Silberschmied-Ausbildungsverordnung">
    <long>Verordnung über die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin</long>
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    <prev id="c1d5ea2a" bez="§ 8" target="8" title="Inhalt"/>
    <index id="68dbd5a7" bez="§ 9" target="9" title="Prüfungsbereich"/>
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    <section bez="Abschnitt 2" title="Zwischenprüfung"/>
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  <main title="Prüfungsbereich">
    <p nr="1">Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich „Ausführen von Fertigungstechniken“ statt.</p>
    <p nr="2">Im Prüfungsbereich „Ausführen von Fertigungstechniken“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, <dl><dt>1.</dt><dd>Arbeitsaufträge zu erfassen, Arbeitsschritte festzulegen sowie Arbeits- und Betriebsmittel auszuwählen,</dd><dt>2.</dt><dd>technische Zeichnungen umzusetzen,</dd><dt>3.</dt><dd>Edelsteine, organische Stoffe sowie Besatzmaterialien entsprechend des Auftrags oder des Entwurfs auszuwählen,</dd><dt>4.</dt><dd>Werkzeuge, Maschinen und Anlagen auszuwählen und einzusetzen,</dd><dt>5.</dt><dd>Fertigungstechniken zu unterscheiden und auftragsgemäß einzusetzen,</dd><dt>6.</dt><dd>Fassungen anzufertigen,</dd><dt>7.</dt><dd>Schmuckelemente mit Mehrfachlötungen zu montieren,</dd><dt>8.</dt><dd>Verfahren der Oberflächenbearbeitung anzuwenden,</dd><dt>9.</dt><dd>Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit, Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen sowie</dd><dt>10.</dt><dd>Mess- und Prüfprotokolle zu erstellen sowie Arbeitsergebnisse zu prüfen.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Für den Nachweis nach Absatz 2 ist als Tätigkeit das Anfertigen eines Werkstücks nach einer vorgegebenen Zeichnung zugrunde zu legen.</p>
    <p nr="4">Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen und die Arbeitsschritte mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren.</p>
    <p nr="5">Die Prüfungszeit beträgt für die Durchführung der Arbeitsaufgabe und die Dokumentation insgesamt sieben Stunden.</p>
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