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  <header short="GrÄndStVtr BB/MV" amtabk="GrÄndStVtr BB/MV" norm="gr_ndstvtr_bb_mv" title="Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze">
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    <prev id="2cdf9966" bez="Art 3" target="art_3" title=""/>
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    <p nr="1">Das aufnehmende Land erklärt sich bereit, in bestehende Arbeits- und Dienstverhältnisse derjenigen einzutreten, die zum Zeitpunkt der Umgliederung im Umgliederungsgebiet als Landesbedienstete im öffentlichen Dienst des abgebenden Landes stehen. Das aufnehmende Land erklärt sich ferner bereit, in Arbeits- oder Dienstverhältnisse der Landesbediensteten im öffentlichen Dienst des abgebenden Landes einzutreten, sofern die betroffenen Bediensteten überwiegend mit Verwaltungsaufgaben für das Umgliederungsgebiet befaßt sind.</p>
    <p nr="2">Die von der Umgliederung unmittelbar betroffenen Landkreise sind verpflichtet, Vereinbarungen zu schließen, die den in Absatz 1 niedergelegten Grundsätzen entsprechen.</p>
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