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  <header short="GtDFmEloAufklVDV" amtabk="GtDFmEloAufklVDV" norm="gtdfmeloaufklvdv" title="Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung">
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      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 2 Abs. 28</a> V v. <time datetime="2026-03-11">11.3.2026</time> I Nr. 67</change>
      <change type="Sonst">Ersetzt V 2030-7-14-2 v. <time datetime="2006-08-22">22.8.2006</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl106s2057.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2006 S. 2057" type="application/pdf" rel="external noopener">2057</a> (LAP-gDFm/EloAufklBundV)</change>
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  </header>
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    <prev id="cbfe59dc" bez="§ 15" target="15" title="Bewertung der Eignungsmerkmale"/>
    <index id="63b7c144" bez="§ 16" target="16" title="Gesamtergebnis; Rangfolge"/>
    <next id="4e093557" bez="§ 17" target="17" title="Einstellung in den Vorbereitungsdienst"/>
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    <section bez="Abschnitt 2" title="Auswahlverfahren und Einstellung"/>
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  <main title="Gesamtergebnis; Rangfolge">
    <p nr="1">Für die Bewerberinnen und Bewerber, die an beiden Teilen des Auswahlverfahrens teilgenommen haben, ermittelt die Auswahlkommission das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens gemäß der von der Einstellungsbehörde festgelegten Bewertungs- und Gewichtungssystematik.</p>
    <p nr="2">Sofern die Einstellungsbehörde in ihrer Gewichtungssystematik keine unterschiedliche Gewichtung der Gesamtergebnisse der einzelnen Eignungsmerkmale festgelegt hat, gehen die Gesamtergebnisse der einzelnen Eignungsmerkmale mit gleichem Gewicht in das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens ein.</p>
    <p nr="3">Das Auswahlverfahren hat bestanden, wer die Mindestergebnisse für einzelne Eignungsmerkmale, die Mindestergebnisse für Gruppen von Eignungsmerkmalen und das Mindestergebnis für das Bestehen des Auswahlverfahrens erreicht hat.</p>
    <p nr="4">Die Auswahlkommission legt anhand der ermittelten Gesamtergebnisse eine Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber fest, die das Auswahlverfahren bestanden haben. Sind mehrere Auswahlkommissionen eingerichtet worden, so wird eine Rangfolge aller Bewerberinnen und Bewerber festgelegt, die das Auswahlverfahren bestanden haben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und diesen gleichgestellte behinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleichem Ergebnis in der Rangfolge vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern geführt.</p>
  </main>
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