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  <header short="GtDFmEloAufklVDV" amtabk="GtDFmEloAufklVDV" norm="gtdfmeloaufklvdv" title="Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung">
    <changes>
      <change type="Stand">Geändert durch <a>Art. 2 Abs. 28</a> V v. <time datetime="2026-03-11">11.3.2026</time> I Nr. 67</change>
      <change type="Sonst">Ersetzt V 2030-7-14-2 v. <time datetime="2006-08-22">22.8.2006</time> I <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl106s2057.pdf" title="Bundesgesetzblatt 2006 S. 2057" type="application/pdf" rel="external noopener">2057</a> (LAP-gDFm/EloAufklBundV)</change>
    </changes>
  </header>
  <nav>
    <prev id="6f1072f7" bez="§ 1" target="1" title="Vorbereitungsdienst"/>
    <index id="0732aab6" bez="§ 2" target="2" title="Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes"/>
    <next id="2a8c5ea5" bez="§ 3" target="3" title="Dauer des Vorbereitungsdienstes"/>
  </nav>
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    <section bez="Abschnitt 1" title="Allgemeine Vorschriften"/>
  </scope>
  <main title="Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes">
    <p nr="1">Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, in den Dienststellen der Bundeswehr und des Bundesnachrichtendienstes die Aufgaben des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung zu erfüllen.</p>
    <p nr="2">Die berufspraktische Studienzeit vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern in enger Verbindung von Theorie und Praxis die Kenntnisse und die berufspraktischen Fähigkeiten, die zur Aufgabenerfüllung in ihrer Laufbahn erforderlich sind. Insbesondere <dl><dt>1.</dt><dd>werden ihnen die erforderlichen fachbezogenen technischen Kenntnisse für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung des Bundes vermittelt,</dd><dt>2.</dt><dd>wird ihr Verständnis für technische, wirtschaftliche und verwaltungsmäßige Zusammenhänge sowie ihre Fähigkeiten zur Kommunikation, Zusammenarbeit und zum kritischen Überprüfen des eigenen Handelns gefördert,</dd><dt>3.</dt><dd>wird ihnen die Kenntnis der einschlägigen allgemeinen und spezifischen Rechtsgrundlagen, der erforderlichen Grundlagen der Betriebswirtschaft, des Managements und der Mitarbeiterführung und die Fähigkeit zur Anwendung dieser Kenntnisse vermittelt,</dd><dt>4.</dt><dd>werden ihnen Dienstleistungsorientierung und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im föderalen und internationalen Raum vermittelt.</dd></dl></p>
    <p nr="3">Die Vermittlung der digitalen Grundbefähigung ist Teil des Vorbereitungsdienstes. Hierzu gehören der Umgang mit Daten, die Digitale-Medien-Kompetenz, die Zusammenarbeit in der digitalen Welt und der Überblick über digitale Technologien.</p>
    <p nr="4">Die Anwärterinnen und Anwärter lernen, ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln und selbstständig neue Kompetenzen zu erwerben, um den sich ständig wandelnden Anforderungen im gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung gerecht zu werden. Sie sind zum Selbststudium verpflichtet. Das Selbststudium ist zu fördern. Die gesamte Ausbildung weist Praxisbezug auf und soll in einer aufgabenbezogenen Handlungskompetenz münden.</p>
    <p nr="5">Die Anwärterinnen und Anwärter werden auf ihre Verantwortung im demokratischen und sozialen Rechtsstaat vorbereitet.</p>
  </main>
</jur>
